Tiny Houses

In den letzten Jahren hat sich dank der Entwicklungen auf dem Wohnungsmarkt und dem Streben nach nachhaltigeren Lebensweisen ein Wohntyp entwickelt, der im Großherzogtum Luxemburg bislang unbekannt war: die „Tiny Houses“ (im Folgenden als „Leichtbauwohnungen“ bezeichnet).

Definition

„Eine Leichtbauwohnung ist ein bewegbares oder demontierbares Gebäude, das weder aus Mauerwerk noch aus Beton besteht, eine einzige Wohneinheit darstellt und eine bebaute Bruttogrundfläche von weniger als 50 Quadratmetern aufweist."

Leichtbauwohnungen ermöglichen sowohl eine alternative Wohnform, die zur Durchmischung von Nachbarschaften beiträgt, als auch eine Möglichkeit, Bauland, das sonst für längere Zeit unbebaut bliebe, schnell und effizient zu nutzen.

Auf einem Anhänger montiert oder im Boden verankert, ergänzt dieser neue Wohntyp nun die Palette der verschiedenen bisher bekannten Wohntypologien. Die Leichtbauweise zielt auf eine Kostensenkung ab und ermöglicht mittel- bis langfristig eine höhere Bebauungsdichte. Die Leichtbauweise trägt somit zur Optimierung der Bodennutzung bei.

Es bleibt zu präzisieren, dass Einrichtungen wie Wohnwagen, Zigeunerwagen oder Zelte nicht als Leichtbauwohnungen bezeichnet werden können, da es sich hierbei nicht um Bauwerke im Sinne von Artikel 37 des geänderten Gesetzes vom 19. Juli 2004 über die kommunale Planung und Stadtentwicklung.

Gesetzlicher Rahmen

In Luxemburg hat sich gezeigt, dass die derzeitigen kommunalen städtebaulichen Regelungen noch nicht darauf ausgelegt sind, dieses aufkommende Wohnkonzept der Leichtbauwohnungen angemessen zu regulieren.

In diesem Zusammenhang hat das Ministerium für innere Angelegenheiten Musterverordnungen ausgearbeitet, um einen Regelungsrahmen vorzuschlagen, den die Gemeinden in ihre geltenden städtebaulichen Vorschriften übernehmen können, d.h. in die allgemeinen Bebauungspläne (PAG), die Teilbebauungspläne „neuer Stadtteil“ (PAP NQ), die Teilbebauungspläne „bestehender Stadtteil“ (PAP QE) und die Verordnung über Gebäude, öffentliche Straßen und Grundstücke (RBVS).

Die Broschüre, die auf dieser Website heruntergeladen werden kann, soll den Inhalt der verschiedenen vorgeschlagenen Texte erläutern, um ihre Anwendung sowie gegebenenfalls ihre Anpassung an kommunale Besonderheiten zu erleichtern.

Auf dieser Website werden auch die einzelnen Musterverordnungen im Word-Format zur Verfügung gestellt, wobei insbesondere zwischen Verfahren zur Änderung bestehender Texte und Verfahren zur Einführung neuer Regelungen unterschieden wird.

Der hier gewählte Ansatz folgt der Logik der soft law, d.h. es werden Vorschläge gemacht, die von den Gemeinden umgesetzt und geändert werden können, anstatt auf verbindliche Vorschriften zurückzugreifen.

Jede der Musterverordnungen ist so konzipiert, dass sie in die entsprechenden kommunalen städtebaulichen Vorschriften eingefügt werden kann. Soweit möglich, sind sie so konzipiert, dass sie alle einschlägigen Bestimmungen zusammenfassen, um einen leichteren Überblick zu gewährleisten, anstatt die relevanten Artikel entlang der jeweiligen Regelung zu verteilen.

Die bestehenden Bestimmungen der städtebaulichen Vorschriften bleiben unberührt, da sich die vorgeschlagenen Änderungen nur auf Leichtbauwohnungen beziehen.

Schlussfolgerung

Mit diesem Vorstoß möchte das Ministerium für innere Angelegenheiten auf die Wünsche potenzieller Interessenten an dieser alternativen, nachhaltigen und minimalistischen Wohnform, die sicherlich auch erschwinglicher und kostengünstiger als eine herkömmliche Wohnung ist, eingehen und die Verantwortlichen in den Gemeinden bei der Erstellung geeigneter Vorschriften anleiten.

Zwar sind Leichtbauwohnungen sicherlich nicht die endgültige Antwort auf die Wohnungskrise, sie können jedoch dazu beitragen, zusätzlichen Wohnraum auf Flächen zu schaffen, die sonst brachliegen würden.

Schließlich ermöglicht diese Öffnung auch eine Vielfalt an Wohnmöglichkeiten, die sich durch die Erhöhung der sozialen Durchmischung positiv auf die Lebensqualität in unseren Gemeinden auswirken kann.

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