Visum und Einwanderung

Visum und Einwanderung

Die Bedingungen für die Einreise und den Aufenthalt in Luxemburg hängen nicht nur von der Dauer des beabsichtigten Aufenthalts, sondern auch vom Herkunftsland des Antragstellers ab.

Aufenthaltsdauer

Sonderfälle

Informationen für Visumantragsteller zur Verarbeitung personenbezogener Daten im Visa-Informationssystem (VIS), das bei Beantragung eines Visums für Kurzaufenthalte bereitgestellt wird

Angaben zur Verarbeitung personenbezogener Daten

Die Erhebung personenbezogener Daten, die für einen Visumantrag erforderlich sind, einschließlich Foto und Fingerabdruck, ist für die Prüfung eines Visumantrags obligatorisch. Wenn solche Daten nicht angegeben werden, ist der Antrag unzulässig.

Die zuständigen Behörden

Ministère des Affaires étrangères et européennes
Bureau des Passeports, Visas et Légalisations
6 Rue de l’Ancien Athénée
L-1144 Luxembourg

service.visas@mae.etat.lu

Datenschutzbeauftragter : dataprotection.mae@mae.etat.lu

Die Rechtsgrundlage

Die Rechtsgrundlage für die Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten ist in der Verordnung (EG) Nr. 767/2008 (VIS-Verordnung), Verordnung (EU) Nr. 2019/1155 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 810/2009 über einen Visakodex der Gemeinschaft (Visakodex) und des Beschlusses 2008/633/JI des Rates festgelegt.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten

Die Daten werden an die zuständigen Behörden der Mitgliedsstaaten[1] weitergegeben und von diesen Behörden zum Zwecke einer Entscheidung über Ihren Antrag verarbeitet.

Daten zu einer Entscheidung, die im Rahmen eines Antrags getroffen wurde, oder zu einer Entscheidung, ein ausgestelltes Visum zu annullieren, zu widerrufen oder zu verlängern, werden für einen Zeitraum von maximal fünf Jahren im Visa-Informationssystem (VIS) eingegeben und gespeichert. Währenddessen werden sie den für Visa zuständigen Behörden, den für die Durchführung von Visa-Kontrollen an den Außengrenzen und im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten zuständigen Behörden sowie den Eiwanderungs- und Asylbehörden der Mitgliedsstaaten zugänglich sein um zu überprüfen, ob die Bedingungen für die legale Einreise bestehen bleiben und der Wohnsitz im Hoheitsgebiet der Mitgliedsstaaten erfüllt ist, um Personen zu identifizieren, die diese Bedingungen nicht oder nicht mehr erfüllen, um einen Asylantrag zu prüfen und um die Verantwortung für eine solche Prüfung zu bestimmen.

Unter bestimmten Umständen werden Daten auch für bestimmte designierte Behörden in den Mitgliedstaaten und für Europol zur Verhütung, Aufdeckung und Ermittlung von terroristischen und sonstigen schwerwiegenden Straftaten verfügbar sein.

Drittländer und internationale Organisationen

Personenbezogene Daten können auch an Drittländer oder internationale Organisationen weitergegeben werden um Staatsangehörige von Drittländern zu identifizieren, auch zu Rückgabezwecken. Solche Übertragungen können nur unter bestimmten Bedingungen erfolgen[2]. Die für die Datenverarbeitung zuständige Behörde kann kontaktiert werden um weitere Informationen zu diesen Bedingungen und deren Anwendung im Einzelfall zu erhalten.

Transparenz und Rechte der betroffenen Person

In Bezug auf die Datenschutz-Grundverordnung[3] und die VIS-Verordnung[4] haben Sie Anspruch auf Zugang zu Ihren personenbezogenen Daten, insbesondere einer Kopie davon sowie der Identität des Mitgliedsstaats, der sie an das VIS übermittelt hat. Sie haben auch das Recht, Ihre ungenauen oder unvollständigen personenbezogenen Daten korrigieren oder vervollständigen zu lassen, die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten unter bestimmten Bedingungen einzuschränken und die Verarbeitung Ihrer rechtswidrig verarbeiteten personenbezogenen Daten gelöscht zu haben.

Sie können Ihre Anfrage nach Zugriff, Berichtigung, Einschränkung oder Löschung direkt an die für die Verarbeitung der Daten zuständige Behörde richten. Weitere Einzelheiten darüber, wie Sie diese Rechte ausüben können, einschließlich der damit verbundenen Rechtsmittel gemäß dem nationalen Recht des betreffenden Staates, finden Sie auf seiner Webseite und können auf Anfrage bereitgestellt werden.

Sie können Ihren Antrag auf Zugang, Berichtigung, Einschränkung oder Löschung direkt an die für die Bearbeitung zuständige Behörde richten. Sie können Ihren Antrag auch an einen anderen Mitgliedstaat richten. Die Liste der zuständigen Behörden und ihrer Kontaktdaten finden Sie unter: https://ec.europa.eu/home-affairs/sites/homeaffairs/files/what-we-do/policies/borders-and-visas/visa policy/how_to_apply/docs/links_to_ms_websites_en.pdf

Klage einreichen

Sie sind auch berechtigt, jederzeit eine Beschwerde bei der nationalen Datenschutzbehörde des Mitgliedsstaats über den mutmaßlichen Verstoß oder eines anderen Mitgliedsstaats einzureichen, wenn Sie der Ansicht sind, dass Ihre Daten rechtswidrig verarbeitet wurden.

Die Datenschutzbehörden von Luxemburg sind:

Commission Nationale pour la Protection des Données (CNPD), 15 Boulevard du Jazz, L-4370 Belvaux
Phone: (+352) 26 10 60 - 1
Web contact: https://cnpd.public.lu/en/support/contact.html
Website: https://cnpd.public.lu/en/commission-nationale.html

[1] Österreich, Belgien, Tschechien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Deutschland, Griechenland, Ungarn, Italien, Lettland, Litauen, Malta, Die Niederländer, Polen, Portugal, Slowakei, Spanien, Schweden, Norwegen, Island, Liechtenstein and Schweiz

[2] Artikel 31 der Verordnung (EG) 767/2008 (VIS-Verordnung)

[3] Artikel 15 bis 19 der Verordnung (EG) 2016/679

[4] Artikel 38 der Verordnung (EG) 767/2008 (VIS-Verordnung)

Ihre Rechte bei der Verarbeitung personenbezogener Daten für einwanderungsbezogene Verfahren der Generaldirektion für Einwanderung des Ministeriums für innere Angelegenheiten

Die Generaldirektion für Einwanderung des Ministeriums für innere Angelegenheiten verwendet und erhebt im Rahmen ihrer Aufgaben im öffentlichen Interesse Ihre personenbezogenen Daten, damit Ihre eingereichten Unterlagen gemäß den Bestimmungen des geänderten Gesetzes vom 29. August 2008 über die Freizügigkeit und die Einwanderung verarbeitet werden können.

Die von der Generaldirektion für Einwanderung erhobenen Daten können auch zur Aktualisierung Ihrer Daten im Nationalen Register der natürlichen Personen und für statistische Zwecke verwendet werden. Auf diese Daten kann auch zurückgegriffen werden, um die Ordnungsmäßigkeit Ihres Aufenthalts gemäß den Bestimmungen des oben genannten geänderten Gesetzes vom 29. August 2008 zu überprüfen, und zwar auch von weiteren Verwaltungen und Ministerien im Rahmen anderer Verfahren, wie beispielsweise des Verfahrens beim  Ministerium der Justiz zum Erwerb der luxemburgischen Staatsangehörigkeit.

Die verarbeiteten Daten oder Teilbestände dieser Daten, die für die Erfüllung einer öffentlichen Aufgabe erforderlich sind, können anderen Behörden mitgeteilt oder zugänglich gemacht werden, die gesetzlich dazu befugt sind (Nationales Aufnahmeamt, Gesundheitsbehörde, Ministerium der Justiz).

Die Daten werden für die Dauer der Bearbeitung der Unterlagen bei der Generaldirektion für Einwanderung gespeichert und so lange aufbewahrt, wie es zur Erreichung der oben genannten Zwecke erforderlich ist.

Sie haben ein Recht auf Zugang, Berichtigung und Löschung Ihrer Daten sowie ein Widerspruchsrecht und ein Recht auf Einschränkung der Verarbeitung unter bestimmten Bedingungen, sofern die Verarbeitung nicht für die Erfüllung einer Aufgabe von öffentlichem Interesse erforderlich ist.

Wenn Sie diese Rechte ausüben möchten oder eine Frage zum Datenschutz haben, können Sie sich mit einem Identitätsnachweis per Post an die Generaldirektion für Einwanderung des Ministeriums für innere Angelegenheiten (B.P.752, L-2017 Luxemburg) wenden. Beanstandungen können an den staatlichen Datenschutzbeauftragten (Commissaire à la protection des données auprès de l’Etat, 43, bd Roosevelt L-1450 Luxemburg) gerichtet werden.

Bei der nationalen Datenschutzkommission (CNPD) können gegebenenfalls Beschwerden eingereicht werden (15, Boulevard du Jazz L-4370 Belvaux).

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