Aufgabenbereiche
Der Zuständigkeitsbereich des Innenministeriums ist durch den großherzoglichen Bescheid betreffend die Bildung der Ministerien geregelt.
Die Hauptaufgaben des Ministeriums betreffen die kommunalen Angelegenheiten, die kommunalen Finanzen, die kommunale Planung und Stadtentwicklung, die Kontrolle der Konten der Gemeinden sowie die zivile Sicherheit.
Organigramm
Das Ministerium besteht aus dem Ministerkabinett sowie aus 5 Direktionen und 4 Abteilungen.