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  1. Ein Jahr nach Inkrafttreten des Gesetzes, das die Bewohner von Wohnungen verpflichtet, Rauchmelder in Fluchtwegen und Schlafzimmern anzubringen[1], erinnert der Minister für innere Angelegenheiten, Léon Gloden an die Wichtigkeit des Gesetzes: "Dank dieses technischen Hilfsmittels kann ein möglicher Wohnungsbrand frühzeitig erkannt werden. Es ist für alle zugänglich und ein Mittel zur Warnung sowie eine Schutzvorrichtung."

  2. Im Rahmen der vom Ministerium des Innern geleiteten nationalen Plattform für Katastrophenvorsorge hat die Arbeitsgruppe „Vegetations- und Waldbrände“, die sich aus ExpertInnen der zuständigen Behörden zusammensetzt, Verhaltensregeln für die Vegetations- und Waldbrandsaison ausgearbeitet, die zu befolgen sind.

  3. Im Rahmen der Neugestaltung des Warn- und Informationssystems für die Bevölkerung führt die Regierung seit Mai 2022 monatliche Tests des Sirenennetzes, der Anwendung GouvAlert und durch das Versenden einer SMS-Warnmeldung an die Bevölkerung in einem bestimmten Gebiet durch.

  4. Im Rahmen der Neugestaltung des Warn- und Informationssystems für die Bevölkerung führt die Regierung seit Mai 2022 regelmäßige Tests durch, indem sie jeden ersten Montag im Monat einen Test des Sirenennetzes durchführt und eine SMS-Warnmeldung an die Bevölkerung, die sich in einem bestimmten Gebiet befindet, sowie eine Testnachricht über die Anwendung GouvAlert versendet.

  5. Im Rahmen der Neugestaltung des Warnsystems für die Bevölkerung wird die Regierung am Montag, den 1. Mai 2023, die Umsetzung ihrer Strategie zum Testen des Bevölkerungswarnsystems fortsetzen, indem sie den monatlichen Test des Sirenennetzes durchführt und eine SMS-Warnmeldung an die Bevölkerung, die sich in einem bestimmten Gebiet befindet, sowie eine Testnachricht über die Anwendung GouvAlert versendet.

  6. Anlässlich der Kommunalwahlen vom 11. Juni 2023 werden die vom Bürgermeister- und Schöffenkollegium vorläufig beschlossenen Wählerlisten vom 18. bis einschließlich 25. April 2023 zur öffentlichen Einsichtnahme hinterlegt. In diesen Verzeichnissen sind im Anhang die Personen aufgeführt, die zwischen dem 17. April 2023 und dem 11. Juni 2023 einschließlich das achtzehnte Lebensjahr vollenden.

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