Direktion für Kommunalplanung und Stadtentwicklung

Die Abteilung für Kommunalplanung und Stadtentwicklung ist für das Verhältnis zwischen Staat und Gemeinden betreffend die Planung der Entwicklung des Gemeindegebietes sowie der demographischen, ökologischen, wirtschaftlichen, sozialen, kulturellen, finanziellen und räumlichen Ressourcen der Gemeinden zuständig. Sie unterstützt den Minister für innere Angelegenheiten bei seiner Aufsichtspflicht über die Kommunalplanung und Stadtentwicklung, insbesondere bei der Genehmigung von Bebauungsplänen und der allgemeinen Koordinierung der kommunalen Aktivitäten im Bereich der Kommunalplanung.

Planungsausschuss

Aufgabe des Planungsausschusses ist es, zu allen vorgelegten Projekten sowie zu allen Fragen, die von Gemeinden zu Themen der kommunalen Planung eingereicht werden, Stellung zu nehmen. Er muss insbesondere formale Stellungnahmen im Rahmen der Genehmigungsprozeduren der allgemeinen Bebauungspläne abgeben.

Der Planungsausschuss unterliegt den Bestimmungen des Artikel 4 des geänderten Gesetzes vom 19. Juli 2004 über die Kommunalplanung und die Stadtentwicklung sowie den Bestimmungen der großherzoglichen Verordnung vom 8. März 2017 über die Organisation und die Funktionsweise des Planungsausschusses und der Bewertungszelle.

Bewertungszelle

Die Aufgabe der Bewertungszelle besteht in der Überprüfung der Konformität und der Vereinbarkeit der Teilbebauungspläne (PAP) mit den geltenden Gesetzen und Verordnungen gemäß Artikel 30 des geänderten Gesetzes vom 19. Juli 2004 über Kommunalplanung und Stadtentwicklung.

Die Bewertungszelle erstellt die Stellungnahmen zu den PAPs in Absprache mit den Fachvertretern der verschiedenen Ministerien und Verwaltungen. Dazu gehören insbesondere die Abteilungen des Ministeriums für Umwelt, Klima und Biodiversität (Biotope, Umweltverträglichkeitsstudien), des Wasserwirtschaftsamtes (Oberflächenwasserrückhalt, Überschwemmungsgebiete), der Straßenbauverwaltung (Straßenzulassungen) und der Denkmalschutzbehörde (Vorhandensein eines geschützten Gebäudes).

Beratungsplattform

Da die Bewertungszelle ihre Stellungnahme erst dann abgibt, wenn die Entwicklung eines Projektes im Prinzip vollständig abgeschlossen ist und bereits der öffentlichen Untersuchung unterzogen wurde, ist es schwierig, zu diesem Zeitpunkt einen Entwurf neu auszurichten, der bereits einer Reihe von Überlegungen des Projektgestalters oder auch von Gesprächen mit den zuständigen Behörden unterlag.

Um diesen Problemen wirksam entgegenwirken zu können, dient die PAP-Beratungsplattform als eine zentrale Anlaufstelle für die Stadtplanung und soll den Gemeinden und Projektträgern ermöglichen, sich im Vorfeld der Ausarbeitung eines PAP beraten zu lassen, bevor der Entwurf der offiziellen Genehmigungsprozedur unterzogen wird.

Dies ermöglicht es, alle betroffenen Verwaltungen in einem frühen Stadium der Projektentwicklung an einen Tisch zu bringen, um zu vermeiden, dass der PAP aufgrund fehlender Genehmigungen der einen oder anderen Verwaltung später nicht umgesetzt werden kann. Darüber hinaus führt dieser Ansatz zu einer wirklichen Vereinfachung des Verwaltungsprozesses, was wiederum eine effizientere Betreuung und vor allem eine schnellere Bearbeitung und Ausführung von Stadtplanungsprojekten ermöglicht.

 

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