Direktion für kommunale Angelegenheiten

Die Aufgaben der Direktion für kommunale Angelegenheiten (DAC) umfassen die:

  • Administrative Aufsicht über die Entscheidungen der Gemeinden, Gemeindesyndikate und öffentlichen Einrichtungen, die unter der Aufsicht der Gemeinden stehen, insbesondere in den folgenden Bereichen:
    • Gemeindeverordnungen;
    • Gemeindepersonal;
    • Öffentliches Auftragswesen;
    • Immobilientransaktionen;
    • Vereinbarungen und Mietverträge.

Die Direktion bietet in diesen Bereichen ebenfalls Beratungen für den Gemeindesektor an.

  • Organisation von Eignungs-, Zulassungs- und Beförderungsexamen im kommunalen Sektor sowie gegebenenfalls die zugehörigen Fortbildungen;
  • Rechtsberatung der Gemeinden;
  • Verwaltung der Beschwerden gegenüber Gemeindeautoritäten;
  • Organisation von Wahlen (allgemeine Gemeindewahlen, Nachwahlen, Wahlen nach Auflösung des Gemeinderates), Verwaltung der Änderungen in der Zusammensetzung der Gemeindeorgane (Rücktritte, Ernennungen, Vereidigungen, Anschreiben von Nächstgewählten), und der Misstrauensanträge;
  • Unterstützung von Gemeinden im Rahmen eines Fusionsprojekts;
  • Abstimmung mit den Sozialpartnern der kommunalen Ebene.
 

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