Kommunale Buchführung

Die Einrichtungen des kommunalen Sektors verwenden einen Haushaltsplan, der dem Standardhaushaltsplan im Anhang der abgeänderten großherzoglichen Verordnung vom 30. Juli 2013 zur Durchführung einiger Bestimmungen des Titels 4. - der kommunalen Rechnungsführung des abgeänderten Gemeindegesetzes vom 13. Dezember 1988 entspricht.

Der Minister für innere Angelegenheiten bestimmt die Gemeindesyndikate und die der Aufsicht der Gemeinden unterstellten öffentlichen Einrichtungen, die ihre Buchführung nach den Grundsätzen der allgemeinen Buchführung führen müssen.

Die Änderungen des Gemeindegesetzes in Titel 4 „Über die kommunale Buchführung“ durch das Gesetz vom 30. Juli 2013 und die Durchführungsverordnung ebenfalls vom 30. Juli 2013 haben den standardisierten Haushaltsplan eingeführt und formalisiert, der von allen Einheiten des kommunalen Sektors (Gemeinden, Gemeindesyndikate, Sozialämter und andere Einrichtungen unter der Aufsicht der Gemeinden) strikt und einheitlich anzuwenden ist, und standardisierten andererseits die Erstellung der mehrjährigen Finanzierungspläne (PPF), die von denselben Einheiten zu erstellen sind, um:

  • die Übertragung der lokalen Konten in die ESVG 2010 Konten der EU zu ermöglichen und
  • die Erstellung und Übermittlung von mehrjährigen Prognosen zu regeln.

Um den lokalen Verantwortlichen sowie ihren administrativen und technischen Beamten die Anwendung dieser Dokumente näher zu bringen, hat das Ministerium für innere Angelegenheiten in Zusammenarbeit mit dem SYVICOL, der „Association des receveurs communaux du Grand-Duché de Luxembourg“, der „Association des secrétaires communaux du Grand-Duché de Luxembourg“ und verschiedenen Vertretern der Gemeinden drei Vademecums erstellt, die auf der Website des Ministerium für innere Angelegenheiten zur Verfügung stehen.

Die Anwendung und Umsetzung des standardisierten Haushaltsplans und der mehrjährigen Finanzierungspläne sind in den jeweiligen Vademecums beschrieben.

Dokumente (französische Fassung)

Comptabilité camérale:

Comptabilité générale:

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