Agents municipaux und Verwaltungssanktionen

Ziel des Gesetzes vom 27. Juli 2022 über kommunale Verwaltungssanktionen und die Ausweitung der Befugnisse der Gemeindebeamten („agents municipaux“) ist es, letztere einerseits zu ermächtigen, die in der allgemeinen Polizeiverordnung einer Gemeinde vorgesehenen Ordnungswidrigkeiten festzustellen, die mit administrativen oder strafrechtlichen Sanktionen geahndet werden, und andererseits durch aktive Maßnahmen an der Förderung des Zusammenlebens in den Gemeinden mitzuwirken.

So ermöglichen die Bestimmungen des Gesetzes die:

  • Aufwertung der Rolle des Gemeindebeamten;
  • Entlastung der großherzoglichen Polizei;
  • Entlastung des Justizsystems;
  • Klare Definition der lokalen Missionen der Gemeindebeamten;
  • Aufstellung einer Liste mit geringfügigen Verstößen, die durch Verwaltungssanktionen mit Bußgeldern von 25 bis 250 € geahnt werden können;
  • Einführung eines Verwaltungssanktionsverfahrens unter Wahrung der Rechte der Verteidigung.

Verwaltungssanktionen

Die Verwaltungssanktion ist ein einseitiger Verwaltungsakt mit Strafcharakter. Die Gemeinden können die nachfolgend aufgelisteten Verstöße in ihre allgemeine Polizeiverordnung aufnehmen. Sie werden mit einer einheitlichen Gebühr von 25€ geahndet oder mit Bußgeldern zwischen 25 und 250 €, die der sanktionierende Beamte („fonctionnaire sanctionnateur“) anordnet.

Gegen Minderjährige können keine Verwaltungssanktionen verhängt werden.

Die Liste der Handlungen, die durch administrative Sanktionen erfasst werden können, umfasst die folgenden 17 Verstöße:

  • Den öffentlichen Raum unbefugt zur Ausübung eines Berufs oder einer gewerblichen, kommerziellen, handwerklichen oder künstlerischen Tätigkeit zu nutzen;
  • Rasenmäher, Sägen oder andere laute Geräte außerhalb der von der Gemeinde genehmigten Zeiten zu nutzen;
  • Das Werfen von rauchenden, brandfördernden, explosiven, stinkenden oder tränenerzeugenden Stoffen auf Straßen, Wegen oder öffentlichen Plätzen;
  • Waren ohne Genehmigung des Bürgermeisters oder außerhalb der von der Gemeinde genehmigten Zeiten beladen und entladen;
  • Die Nutzung von Radios und anderen elektronischen Geräten auf öffentlichen Plätzen, wenn diese einen gängigen Geräuschpegel überschreiten, ohne Genehmigung des Bürgermeisters;
  • Störung des Betriebs der Straßenbeleuchtung oder einer Flutlichtanlage;
  • Ein Feuer auf öffentlichen Plätzen ohne Genehmigung des Bürgermeisters anzünden;
  • Manipulationen an Rohren, Leitungen, Kabeln und öffentlichen Installationen;
  • Beschädigung von Zierpflanzen, die von den Gemeinden im öffentlichen Raum gepflanzt wurden;
  • Für Hundebesitzer: den Kot ihres Hundes nicht von der Straße aufzuheben;
  • Das Mitbringen von Hunden auf Spielplätze, in Schulen oder auf andere öffentliche Plätze, wo Hunde nicht erlaubt sind;
  • Das Durchführen von Arbeiten auf jeglicher Art von Baustelle, außerhalb der von der Gemeinde genehmigten Zeiten;
  • Bei Betrieben des HORECA-Sektors, die Terrassen der Cafés oder Restaurants außerhalb des genehmigten Perimeters aufzustellen;
  • Öffentliche Spielplätze außerhalb der Öffnungszeiten zu benutzen;
  • Das Rausstellen von Mülleimern oder Müllsäcken, die für die Müllabfuhr bestimmt sind, vor der festgelegten Zeit;
  • Für Bau- und Transportunternehmen: den öffentlichen Straßenverkehr bei Baustellen und Be- sowie Entladebereichen zu behindern;
  • Das Betreten des Eises auf Kanälen, Becken, Teichen und Wasserläufen, es sei denn, der Bürgermeister hat dies genehmigt.

Die Gemeindebeamten können zudem Kontrollen im Bereich des „Littering“, also des Zurücklassens von Haushaltsabfällen auf öffentlichen Plätzen oder in der Natur, durchführen und so zu einer besseren Bestrafung dieses Phänomens beitragen.

Wie funktioniert das System der Verwaltungssanktionen?

Schematisch kann das System wie folgt zusammengefasst werden:

 

 

Wenn ein Gemeindebeamter einen Verstoß festgestellt hat, wird die Person aufgefordert, innerhalb von 15 Tagen eine einheitliche Gebühr von 25€ zu bezahlen, um das Auslösen der Prozedur zu einer Verwaltungssanktion, die eine möglicherweise höhere Geldstrafe und Verwaltungskosten nach sich zieht, zu vermeiden. Falls die Person die Gebühr nicht bezahlt, muss der sanktionierende Beamte des Ministeriums für innere Angelegenheiten den Fall prüfen. Dieser entscheidet daraufhin, ob eine Geldstrafe verhängt wird und legt den Betrag auf der Grundlage der allgemeinen Polizeiverordnung der betreffenden Gemeinde fest. Die betroffene Person kann vor dem Verwaltungsgericht Berufung einlegen, wenn sie den Verstoß bestreitet.

Förderung des lokalen Zusammenlebens

Angesichts des Unsicherheitsgefühls in der Bevölkerung kann die verstärkte Präsenz von Gemeindebeamten im öffentlichen Raum eine beruhigende Wirkung mit sich bringen. Gleichzeitig werden die Missionen der Gemeindebeamten zur Förderung des Zusammenlebens in der Kommune klar im Gesetz definiert, was bisher nicht der Fall war:

  • Sensibilisierung der Öffentlichkeit zu Sicherheitsfragen, zu den Regeln des allgemeinen Zusammenlebens und über die geltenden gesetzlichen Bestimmungen im öffentlichen Raum;
  • Information und Meldung von Sicherheits-, Umwelt- und Straßenverkehrsproblemen an die zuständigen Dienststellen;
  • Hilfe beim Überqueren der Straße, z.B. in der Nähe von Schulen;
  • Überwachung von Personen oder Eigentum der Gemeinde bei kommunalen Veranstaltungen;
  • Unterstützung von Personen in Not, bei Unfällen usw., indem bis zum Eintreffen der Rettungsdienste erste Hilfe geleistet wird.

Aufwertung der Rolle des Gemeindebeamten

Gemeindebeamte müssen spezifische Weiterbildungen absolvieren, um die neuen Aufgaben, die ihnen durch das Gesetz übertragen werden, erfüllen zu können. Diese Weiterbildungen werden sich z. B. auf die Ermittlung und Feststellung von Straftaten oder auf strafrechtliche Bestimmungen beziehen.

Um die Aufgaben zur Förderung des Zusammenlebens erfüllen zu können, müssen die Gemeindebeamten an Kursen zur Prävention, zur Sensibilisierung der Bevölkerung, zur Verkehrssicherheit oder auch an einem Erste-Hilfe-Kurs teilnehmen.

Bei der Ausübung ihrer Aufgaben tragen die Gemeindebeamten die Uniform und die Abzeichen, die ihre Gemeinde festgelegt hat. Sie handeln unter der Aufsicht des Bürgermeisters und arbeiten mit der Polizei und dem Großherzoglichen Feuerwehr- und Rettungskorps (CGDIS) zusammen.

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