Abteilung für kommunale Angelegenheiten
Die Abteilung für kommunale Angelegenheiten ist generell zuständig für die Beziehungen zwischen Staat und den Körperschaften des kommunalen Sektors, insbesondere in kommunalen Angelegenheiten.
Dieser Abteilung obliegt die administrative Aufsicht der Gemeinden, Gemeindeverbänden und der öffentlichen Einrichtungen, die unter der Aufsicht der Gemeinden stehen.
Hauptaufgabe der Abteilung ist die Rechtsaufsicht in folgenden Bereichen :
- Gemeindeverordnungen
- Vereinbarungen und Verträge
- Immobilientransaktionen
- "Plans et devis de projets de construction et de travaux";
- öffentliches Beschaffungswesen;
- Gemeindepersonal und Prüfungen.
Die Abteilung hat als weitere Mission die Rechtsberatung der Kommunen und anderen Körperschaften des kommunalen Sektors bei der Ausübung ihrer verschiedenen Aufgaben.
Darüber hinaus ist die Abteilung zuständig für die Ausarbeitung der Gesetze und Verordnungen im kommunalem Bereich.
Abteilung für kommunale Finanzen
Die Abteilung für kommunale Finanzen ist im Allgemeinen zuständig für die Überwachung der Finanzen der kommunalen Gebietskörperschaften. Unter anderem kontrolliert sie die Haushalte aller kommunalen Gebietskörperschaften, welche vom Innenminister abgesegnet werden müssen. Die Abteilung für kommunale Finanzen befasst sich weiterhin mit kommunalen Steuern, Abgaben und Gebühren, sowie mit der Genehmigung von Darlehen.
Die Abteilung für kommunale Finanzen überwacht die nicht zweckgebundenen Einkünfte, die sich aus der Gewerbesteuer, der Grundsteuer und dem staatlichen Fonds für Gemeinden zusammensetzen.
Weiterhin ist die Abteilung für kommunale Finanzen mit der Abwicklung staatlicher Finanzhilfen für kommunale Basisinfrastrukturen wie Schulen, Rathäuser und Hallen der Regiebetriebe beauftragt.
Abteilung für Kommunalplanung und Stadtentwicklung
Die Abteilung für Kommunalplanung und Stadtentwicklung ist zuständig für das Verhältnis zwischen Staat und Gemeinden betreffend die Ordnung des Gemeindegebietes sowie die Organisation der demographischen, ökologischen, wirtschaftlichen, sozialen, kulturellen, finanziellen und räumlichen Ressourcen der Gemeinden. Sie unterstützt den Minister in seiner Funktion als Aufsichtsbehörde der Kommunalplanung und Stadtentwicklung, dies insbesondere bei der Genehmigung von Raumordnungsplänen und der allgemeinen Koordinierung kommunaler Handlungen im Rahmen der Kommunalplanung.
Abteilung der zivilen Sicherheit
Die Abteilung der zivilen Sicherheit befasst sich mit der Koordinierung der Rettungsdienste auf ministerieller Ebene. Sie pflegt eine enge Zusammenarbeit mit dem Corps grand-ducal d’incendie et de secours "CGDIS", einer durch das Gesetz vom 27. März 2018 zur Schaffung der zivilen Sicherheit geschaffenen öffentlichen Einrichtung.
Das CGDIS ist mit der operativen und territorialen Organisation und Verwaltung des nationalen Rettungsdienstes beauftragt und steht unter der Vormundschaft des Innenministers.
Gemeindeprüfungsabteilung
Die Gemeindeprüfungsabteilung ist zuständig für die Prüfung der Jahresabschlüsse, der Buchführung und der Kassen der Körperschaften des kommunalen Sektors, sprich die Gemeinden, die Gemeindeverbände und die öffentlichen Einrichtungen, die unter der Aufsicht der Gemeinden stehen.
Gemäß Artikel 147 des novellierten Kommunalgesetzes vom 13. Dezember 1988, umfasst diese Prüfung auch die Kontrolle der Buchführung im Laufe des Haushaltsjahres, mit dem Ziel, die Kassen und die Buchführung der Körperschaften des kommunalen Sektors regelmäßig und gründlich zu überprüfen.